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Auf was ist bei der Beantragung einer Kreditkarte zu achten?

Alexander Reissner

Für die Beantragung einer vollwertigen Kreditkarte gelten die selben Regelungen, die auch bei der Eröffnung von Bankkonten Anwendung finden: Ein Antragsteller muss voll geschäftsfähig sein, das heißt, das 18. Lebensjahr beendet haben. Für Jugendliche ist die Ausstellung einer Kreditkarte auf den eigenen Namen daher grundsätzlich nicht möglich. Dies sieht bei Prepaid-Karten ein bisschen anders aus.

Zudem ist die kartenausgebende Bank nach dem Grundsatzes der Kontenklarheit- und Wahrheit verpflichtet, die Identität des späteren Karteninhabers zu überprüfen. Dies geschieht bei der Beantragung einer Kreditkarte bei der Hausbank durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.

Bei Online-Bestellung einer Kreditkarte wird die Identität in der Regel im Rahmen des sogenannten Post-Ident-Verfahrens geprüft. Hierzu druckt der Antragsteller die notwendigen Formulare, die er im Rahmen der Online-Antragstellung auf der Webseite der jeweiligen Bank erhält, aus. Mit diesen Unterlagen sucht der Antragsteller eine Filiale der Deutschen Post AG auf, wo er unter Vorlage seines Reisepasses oder Personalausweises seine Identität gegenüber dem Postmitarbeiter durch seine Unterschrift auf dem Post-Ident-Coupon bestätigt.

Seriöse Banken prüfen im Rahmen der Beantragung einer Kreditkarte die Bonität des Antragstellers mittels bei der SCHUFA und anderen Datenanbietern hinterlegten Merkmalen.

Einen Vergleich aktueller Kreditkartenangebote finden Sie hier.

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