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Auf welche versteckten Gebühren Giro- und Kreditkartenkonto-Besitzer achten sollten

Alexander Reissner

Auf Grund des harten Wettbewerbs sehen sich Banken Medienberichten zu Folge immer stärker gezwungen, durch versteckte Gebühren eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Dies gilt sowohl bei Girokonten als auch bei Kreditkarten. Hier nun ein paar von der Verbraucherzentrale NRW zusammengestellte Beispiele:

  • Eine Bank darf in den meisten Fällen bei Bareinzahlungen auf ein bankeigenes Giro- oder Kreditkartenkonten keine Gebühren verrechnen. Selbst wenn anders vereinbart, müssen mindestens fünf Einzahlungen im Monat kostenlos bleiben.  
  • Kunden haben das Recht, sich kostenlos über ihren Kontostand zu informieren. Schickt die Bank die Auszüge zu, darf das kostenpflichtig sein.
  • Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Freistellungsaufträge zu verwalten und zu ändern. Sie darf dafür keine Gebühr verlangen.
  • Kunden dürfen ein Girokonto ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist auflösen.
  • Die Bank ist bei einer Überweisung in der Verantwortung, dass das Geld beim Empfänger ankommt.
  • Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, einer Reklamation nachzugehen. Dies muss gebührenfrei bleiben.
  • Wenn ein Kartenhalter seine Kreditkarte vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückgibt, muss er für die restliche Zeit nicht zahlen und sollte von der Bank den Jahresbetrag anteilig zurückfordern.

Bei Geldüberweisungen aus dem Ausland werden die Banken bei Girokonten als reine Verrechnungsstelle tätig und müssen den Geldeingang ordnungsgemäß verbuchen. Da dies keine besondere Dienstleistung für den Kunden ist, sind Gebühren unzulässig.

Hier kommen Sie zu einem Vergleich aktueller Kreditkartenangebote.

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