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Bundesverfassungsgericht erlaubt Weitergabe von Kreditkartendaten an die Staatsanwaltschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Donnerstag ein für Kreditkartenhalter weitreichendes Grundsatzurteil gefällt: zur Verfolgung von Kinderpornografie darf die Staatsanwaltschaft im Fall eines Verdachts auf sämtliche Kreditkartendaten zugreifen. Die Verfassungsrichter sehen in der Abfrage und Weiterleitung relevanter Daten keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Klage zweier Betroffener wurde mit dieser Begründung abgewiesen.

Ermittler waren auf eine Internetseite mit kinderpornographischem Inhalt gestoßen. Der Zugang kostete 79,99 Dollar und war auf das Konto eines philippinischen Geldinstituts zu überweisen. Die Staatsanwaltschaft bat deutsche Banken, Zahlungseingänge über den erwähnten Betrag bei ebendieser philippinischen Bank zu überprüfen. Insgesamt wurden 322 Kreditkartenkonten gefunden, von denen aus diese Transaktion getätigt worden war. Die Karlsruher Beschwerdeführer waren unter den 20 Mio. Kunden, die von der Suche betroffen waren.
 
Die Kreditkartendaten sind nur maschinell geprüft worden, aber nicht als Treffer angezeigt und der Staatsanwaltschaft daher auch nicht übermittelt worden. Nach Ansicht der Richter wäre die Aktion auch dann verfassungskonform gewesen, wenn die Daten an eine Ermittlungsbehörde weitergeleitet worden wären.

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