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Kreditkarten - so haften Sie im Ernstfall

Tanya Schmidt

In welchem Ausmass haften Sie im Fall von missbräuchlicher Nutzung Ihrer Kreditkarte? In den meisten Fällen ist der Selbstbehalt auf maximal €50 beschränkt. Barclaycard hat den Selbstbehalt sogar auf €0 gesenkt. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die begrenzte Haftung nur dann gilt, wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Zum Beispiel: Wer eine ec-Karte im Hotelzimmer oder Auto lässt, handelt immer grob fahrlässig. Auch wenn das Zimmer beim Diebstahl abgeschlossen war, so das Amtsgericht Offenbach (Az. 36 C 77/07). In einem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall war das Kfz verschlossen, die Karte in einer Handtasche. Auch hier wurde das unbeaufsichtigte Zurücklassen als grob fahrlässig eingestuft (Az. I-16 U 160/04). Deshalb brauchte die Versicherung den Schaden nicht zu ersetzen.

Es empfiehlt sich ausserdem, regelmäßig zu überprüfen, ob die Kreditkarte noch im Portemonnaie steckt. Fällt etwa einem Kunden erst nach 14 Tagen auf, daß er seine Karte nicht mehr besitzt, muß er für den entstandenen Schaden bis zur Sperrung voll aufkommen. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 31 C 1760/04-83).

Um auch fernab der Heimat schnell auf den Verlust der Karten reagieren zu können, sollte man die entsprechenden Telefonnummern getrennt von den Karten einstecken. Zudem sollte man vor der Reise eine Fotokopie von den Karten machen. Schließlich weiß kaum jemand seine Kreditkarten- oder Kontonummer auswendig. Und diese Angaben werden bei der Sperrung der Karte abgefragt.

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