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Kreditkarten: so wehrt man sich gegen zu hohe Abbuchungen

Rolf Jansen

Kreditkarten sind auf Reisen oder bei Internetzahlungen fast unentbehrlich. Oft verlangen Autovermietungen, Hotels und Fluggesellschaften, dass der Kunde mit Karte zahlt oder zumindest seine Kreditkartennummer als Sicherheit angibt. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Verbraucherschützer warnen, dass immer öfter ohne Zustimmung des Kunden Geld abgebucht wird. Doch dagegen kann man sich wehren.

Die üblichen Fälle sind Hotel- oder Mietwagenbuchungen. Wenn keine Rechnung vorgelegt wird, die ordnungsgemäß abgezeichnet worden ist, oder keine unterschriebene Kreditkartenbuchung, dann darf dieser Betrag auch nicht belastet und vom Kunden zurückgefordert werden. Experten empfehlen Kunden, unrechtmäßige Posten auf ihrer Kreditkartenabrechnung sofort zu reklamieren, denn die Beweislast im Streit- und Reklamationsfall hat immer die Kreditkartenfirma. Sie muss einen unterschriebenen Beleg vorlegen oder zumindest nachweisen, dass der Kunde die Rechnungshöhe ausdrücklich gebilligt hat. Der Kunde sollte darauf achten, dass ihm beim Verlassen des Hotels eine Rechnung vollständig gestellt wird. Diese sollte dann von ihm geprüft und gegengezeichnet werden. Auch sollte eine Kreditkartenabrechnung vorgelegt und von ihm unterschrieben werden.

Einen Vergleich aktueller Kreditkartenangebote finden Sie hier.

Zum Profil von Barclaycard Gold Visa

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