Aktuelle Kreditkarten Nachrichten

Kreditkartendaten sollten niemals in einer E-Mail erwähnt werden

Alexander Reissner

Nicht nur vor dem Hintergrund des neulichen Kreditkartenskandals sind beim Bezahlen mit einer Kreditkarte und bei der Handhabung der vertraulichen Kartendaten einige Regeln zu beachten. So sollten niemals die für eine Internet-Transaktion notwendigen Daten wie Kartennummer, Kartenprüfnummer oder Ablaufdatum unverschlüsselt in einer E-Mail verschickt werden. E-Mails sind nie sicher, da eine Mail durch mehrere Server geht, bevor sie ihre Destination erreicht. 

Jeder Zwischenserver kann ein Risiko darstellen und Daten können dort ausgelesen werden. Leider haben es Hacker auch geschafft in die Datenbanken von Onlinefirmen einzudringen und dort gespeicherte Kundendaten auszulesen. Auch sollten Kaufbelege von Tankstellen beispielsweise, wenn per Kreditkarte gezahlt worden ist, nicht unbedacht weggeworfen werden, da auf ihnen die Kartendaten aufgedruckt sein können.

Ein weiterer Tipp: Sollte es einmal zu einer gerichtlichen Einigung über die Haftung im Falle eines Kreditkartenbetruges kommen, so kann das Abspeichern von Kennwörtern und Kreditkartendaten auf der Festplatte des PC evtl. als fahrlässig angesehen werden. In so einem Fall haftet nicht das Kreditkartenunternehmen, sondern der Geschädigte.

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