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Kreditkartendiebstahl: Schaden steigt im Jahr 2008 um 25%

Ein Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW beschreibt es mit folgendem Satz: "Sicher kann man Kreditkarten kaum nennen". Aktuellen Schätzungen zu Folge wird der Schaden durch Kreditkartendiebstahl im Jahr 2008 um 25% steigen. Demnach liefere die Unterschrift auf der Rückseite gleich die Fälschungsvorlage mit. Vor allem Auslandsurlauber sollten besondere Vorsicht beim Zahlen mit Kreditkarte walten lassen, da grenzüberschreitender Kreditkartenbetrug besonders rasch zunehme.

Eine Grundregel lautet: Niemals die Kreditkarte aus der Hand geben, schon gar nicht einem Kellner zur Abrechnung. Auch sollten keine vorläufigen Abrechnungen oder Blankobelege unterschrieben werden, da Hotels oder Autovermietungen die Rechnung im Nachhinein manipulieren, solange nicht der endgültige Betrag ausgewiesen ist. Das Geld kann in einem solchen Fall meist nicht zurückgefordert werden. Im Fall eines Missbrauchs einer gestohlenen Karte muss der Kartenbesitzer in der Regel 50 Euro bezahlen. Bei grober „Fahrlässigkeit“ sogar den gesamten Betrag.  Das Mitführen der Karte in der Handtasche hätten einige Gerichte schon als grob fahrlässig bezeichnet.

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