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Was ist unter einer Kreditwürdigkeitsprüfung zu verstehen?

Alexander Reissner

Beim Antrag auf eine "gewöhnliche" Kreditkarte, also keine Prepaid- oder Debitkarte, muss sich der Antragsteller einer Kreditwürdigkeitsprüfung stellen. Aber was genau ist damit gemeint? In einem Satz: Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist die Prüfung des Schuldners auf Kreditwürdigkeit. Dieser Vorgang ist für Banken nach dem Kreditwesengesetz § 18 bei der Kredit- und Kreditkartenvergabe verbindlich.

Durch Basel II, der Baseler Eigenkapitalvereinbarung aus dem Jahre 1998, muss für Kreditkunden  jährlich ein Rating bzw. Scoring durchgeführt werden, das eine Klassifizierung des Kunden bezüglich seiner Kreditwürdigkeit in so genannte Bonitäts- oder Ratingklassen ermöglicht. Dies kann durch rein mathematische Modelle wie zum Beispiel Scoringmodelle auf Basis einer Kontodatenanalyse oder im individuellen Geschäft auch über spezielle Ratingverfahren erfolgen. Alle angewandten Verfahren müssen jedoch den Normen aus Basel II entsprechen.

Einen Vergleich aktueller Kreditkartenangebote finden Sie hier.

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