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Anforderungen an die Bonitätsprüfung für Kreditinstitute

Banken sind per Gesetz verpflichtet, Bonitätsprüfungen durchzuführen.

In der Bundesrepublik Deutschland sind Kreditinstitute verpflichtet, sich dauernd über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer (also auch Halter von Kreditkarten) zu erkundigen. Hierzu müssen entsprechende Unterlagen zeitnah angefordert werden. Dieses Gesetz ist eine Bestimmung, die nicht nur formal, sondern auch substantiell einzuhalten ist. Der Bundesgerichtshof verlangt von Kreditinstituten, sich nachhaltig um die Vorlage eines Vermögensstatus des Kreditnehmers zu kümmern und die weitere Kreditgewährung von diesem abhängig zu machen.

Diese Verpflichtung soll sowohl Kreditinstitute als auch Gläubiger gleichermaßen schützen. Die erforderlichen Unterlagen werden dann als Bonitätsprüfung ausgewertet. Das Verfahren an sich ist nur grob standardisiert und die detaillierte Festlegung und Gewichtung einzelner Bonitätskriterien bleibt den Kreditinstituten überlassen. Institute, die eigene Ratings erstellen, müssen bei der Bonitätsermitlung lediglich gewisse standardisierte Kriterien einhalten.

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