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Berliner Kammergericht verbietet Billig-Airlines Buchungsgebühren

Grundsatzurteil erlaubt Gebühren nur, wenn andere kostenfreie Alternative zur Verfügung steht.

Verbraucherschützern ist es mit einer Klage gegen Europas größter Billig-Airline Ryanair gelungen, beim Berliner Kammergericht ein Grundsatzurteil zu erzwingen: Der Billigflieger darf keine Gebühren für die Nutzung von Kredit- oder ec-Karten bei der Online-Buchung verlangen. Das Unternehmen kündigte Berufung an.

Das Gerichtsurteil besagt Folgendes: Flugreisende dürfen nicht gezwungen werden, für Internetbuchungen zusätzlich zu bezahlen, solange online kein anderes etabliertes Zahlverfahren kostenfrei zur Verfügung steht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen den irischen Billigflieger Ryanair geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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