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Bonität wird an Hand folgender Kriterien ermittelt

Überblick über die Kriterien zur Bonitätsermittlung.

Das Gesetz verpflichtet Banken zwar zu einer Bonitätsermittlung bei Kredit(karten)vergabe, legt die Kriterien grob und die Gewichtung ebendieser Kriterien gar nicht fest. Der Gläubiger kann also seinen Bedürfnissen entsprechend die Kriterien unterschiedlich gewichten und die Art der angewandten Kriterien frei bestimmen. Die meisten Ratingagenturen veröffentlichen zudem ihr angewandtes System überhaupt nicht. Es können allerdings folgende Mindestkriterien genannt werden, die fast immer zur Anwendung kommen:

Für natürliche Personen: Schufa-Auskunft, bisherige Kreditabwicklungen, Einkommenssituation (Höhe, Arbeitgeber, Sicherheit des Arbeitsplatzes), Ausgabensituation (Miete, Kreditrückzahlungen), Vermögenssituation (vorhandene Vermögensbestandteile), Schuldensituation (Kredite, übernommene Haftungen);

Unternehmen:
Bankauskunft, Wirtschaftsauskunftei, Rechtsform und Unternehmenssatzung, Eigenkapitalquote, verfügbarer Cash-Flow, Cash-Flow in Prozent des Umsatzes, Gewinn- oder Verlustsituation, Qualität des Managements, Unternehmensplanung, Investitionspolitik, Vermögens- und Schuldensituation.

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