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Bundesgerichtshof urteilt gegen Germanwings-Gebühren

Strafgebühr über 50 Euro bei Rückbuchung ist nicht zulässig.

Wer über Germanwings per Lastschrift oder Kreditkarte einen Flug bucht und nicht mehr wahrnehmen kann, ärgert sich über eine (Straf-) Gebühr über 50 Euro bei Rückbuchung. Nun gab es ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das diese Strafgebühr untersagt, mit folgender Begründung: der Betrag stehe in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Schaden.

Das Gericht ist der Ansicht, das lediglich eine Gebühr in Höhe des anfallenden Schadens der Rückbuchung gerechtfertigt sei. Die zusätzliche "Bearbeitungsgebühr" sei jedoch nicht zulässig. Hier der genaue Wortlaut des Urteils: "Als Entgelt kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls nicht verlangt werden, weil sie nicht als Gegenleistung für Zusatzleistungen vereinbart ist, die die Beklagte ihrem Kunden schuldete", so der BGH weiter.

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