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Erfreulich: Gericht stärkt Kreditkartenhaltern den Rücken

Fluggesellschaften dürfen reservierte Plätze nicht einfach anderweitig vergeben.

Das Amtsgericht Dortmund hat in einem Grundsatzurteil vielen Kreditkartenhaltern den Rücken gestärkt: Fluggesellschaften dürfen reservierte Plätze nicht einfach anderweitig vergeben, nur weil es zu einem Fehler bei der Online-Bezahlung per Kreditkarte gekommen ist. Sie müssen in einem solchen Fall den Kunden in Kenntnis setzen und ihm eine Frist für einen zweiten Bezahlversuch geben.

Im verhandelten Fall ging es um eine Reise nach Korfu, die im Internet gebucht und auch dort bezahlt werden sollte. Es kam jedoch zu einem Abbruch der Transaktion. Der Kunde merkte jedoch nicht, dass es zu keiner Transaktion kam - seine Kreditkarte wurde auch nicht belastet, und so kam es am Flughafen zu einer bösen Überraschung. Er buchte daraufhin bei einer anderen Fluggesellschaft teurere Tickets und verlangte die Differenz. Das Gericht gab dem Kläger Recht und setzte mit diesem Urteil Teile der AGB der Fluggesellschaft außer Kraft.

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