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Erfreuliches Urteil für Inhaber von Firmenkreditkarten

Arbeitnehmer haften nicht für die Schulden auf ihren Firmenkreditkarten.

In der Regel zahlt ein Unternehmen die Schulden von Firmenkreditkarten. Ist der Arbeitgeber allerdings insolvent, bittet die Bank den Arbeitnehmer, der die Schulden durch Einkäufe verursachte, als Kreditkarteninhaber zur Kasse. Dies passierte einem Mann aus Oberösterreich, der mittels seiner Firmenkreditkarte Reisespesen beglich und Material für die Firma einkaufte. Als die Firma zahlungsunfähig wurde, beliefen sich die Schulden auf 11.000 Euro. Die Bank, die die Kreditkarte emittierte, forderte nun unter Berufung auf eine Klausel im Kreditkartenvertrag den Betrag vom Arbeitnehmer.

Für die Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich ist die besagte Klausel "gröblich benachteiligend und daher unwirksam". Dies vor allem deshalb, weil ein Arbeitnehmer, der den Antrag auf Ausstellung einer solchen Kreditkarte unterschreibt, sich des Haftungsrisikos oftmals nicht bewusst ist. Die Arbeiterkammer hat deswegen ein Abmahnverfahren gegen die respektive Bank eingeleitet.

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