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Fluggesellschaften verstoßen gegen das Verbot von Kreditkartengebühren

Ryanair und Co. erheben trotz Richterspruch Gebühren auf Kreditkartenzahlungen.

Fluggesellschaften dürfen keine Gebühren bei Kreditkartenzahlungen erheben, wenn keine gebührenfreie Zahlungsalternative angeboten wird. Dies sehen sowohl die EU-Planer in Brüssel als auch das Amtsgericht Berlin, von dem in diesem Jahr ein Urteil zu dieser Sache erfolgte, so und betrifft vor allem so genannte Low-Cost-Carrier, wie zum Beispiel Ryanair. Einige Fluggesellschaften haben nun gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte nun unter anderen Ryanair ab, da die irische Billig-Airline unverändert 5 Euro Gebühren verlangt, wenn Passagiere online einchecken, und satte 40 Euro für die Ausstellung am Flughafen. Die Verbraucherschützer halten dies für rechtswidrig. Auch Air Berlin verlangt weiterhin Gebühren, unabhängig davon, ob mit Kreditkarte oder per Lastschrift bezahlt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die betroffenen Airlines an das neue Reglement anpassen werden.

Zum Vergleich aktueller Kreditkartenangebote bitte hier klicken.    

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