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Gestohlene Kreditkarten müssen sofort gesperrt werden

Banken müssen nur in Ausnahmefällen Schadenersatz leisten.

Kreditkarten, die abhanden kommen - unabhängig ob durch Diebstahl oder Verlust - sollten sofort gesperrt werden. Dies ist besonders wichtig, da Banken bei fahrlässiger Handhabe einer Kreditkarte nur in Ausnahmefällen Schadenersatz leisten müssen. Erst ab dem Zeitpunkt der Sperrung kann eine Bank immer in die Haftung genommen werden.

Begründet wird die Ablehnung der Haftung durch die Bank mit einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht durch den Kunden. Dies gilt besonders, wenn nur kurze Zeit nach Kartenverlust eine Abbuchung getätigt wird. In diesem Fall wird dem Kunden automatisch vorgeworfen, er habe die Kreditkarte zusammen mit der PIN aufbewahrt. Der Kunde hat die Beweispflicht, das Gegenteil zu beweisen. Dies ist in der Praxis allerdings recht schwierig. Die zentrale Sperrhotline ist 116116.

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