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Gute Nachricht: Kartengebühr kann von der Steuer abgesetzt werden

Die Kreditkartengebühr kann teilweise steuerlich abgesetzt werden.

Der Bund der Steuerzahler weist auf eine für Kreditkartenbesitzer sehr erfreuliche fiskalische Regelung hin: die Kreditkartengebühr kann, wenn die Kreditkarte regelmäßig für berufliche Ausgaben genutzt wird, von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies ist zum Beispiel bei Geschäftsessen oder Dienstreisen, die mit der Kreditkarte bezahlt werden, der Fall. Nur der Anteil, der auf die beruflichen Zahlungen entfällt, ist von der Steuer absetzbar. 

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