Aktuelle Kreditkarten Nachrichten

Händler dürfen im engen Rahmen Kreditkartengebühren verlangen

Prinzipiell aber dürfen Zusatzkosten nicht weitergegeben werden.

Durch das Anbieten diverser Zahlungsarten wie zum Beispiel Kreditkarte und PayPal entstehen den Händlern regelmäßig Kosten, die vor allem aus Gründen der Kundenorientierung nicht an die Käufer weitergegeben werden können. Aus rechtlicher Sicht jedoch sind Aufschläge auf Zahlungsarten in engen Grenzen möglich.

Preisaufschläge machen aus doppelter Sicht für einen Händler Sinn: zum einen werden Zusatzkosten weitergegeben. Zum anderen jedoch können Händler mittels dieser Aufschläge auf preisgünstigere Zahlungsarten aufmerksam machen. Hier sind jedoch die gesetzlichen Vorschriften zu beachten: gegenüber Endverbrauchern sind stets Endpreise anzugeben. Zusätzlich muss im Online-Handel angegeben werden, ob weitere Kosten für bestimmte Zahlungsarten anfallen. Werden demnach Gebühren oder Aufschläge für Zahlungsarten erhoben, müssen diese bereits auf einer allgemeinen Informationsseite angegeben werden.

Zum Vergleich aktueller Kreditkartenangebote bitte hier klicken.

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