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Kreditkarte und PIN müssen stets getrennt aufbewahrt werden

Gerichtsurteil: Kunde haftet bei Verlust von Kreditkarte samt Geheimnummer.

Der deutsche Gesetzgeber ist nicht zuletzt auf Grund großer Medienpräsenz von Kreditkartenbetrugsskandalen darum bemüht, den Kreditkarteneinsatz so sicher wie möglich zu machen. In den letzten Jahren sind die Haftungsrichtlinien für Banken immer straffer geworden. Wer zum Beispiel Opfer von Kreditkartenbetrug wird, bekommt den Betrag von seiner Bank erstattet, sofern diese keine Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Kreditkartenhalter erleiden nun einen kleinen Dämpfer durch ein Präzedenzurteil des OLG Frankfurt: Wer Kreditkarte samt Geheimnummer verliert, haftet selbst für Schäden. Wer seine Kreditkarte nicht rechtzeitig nach dem Verlust sperren lässt, muss die durchgeführten Transaktionen also bezahlen. Empfehlenswert deshalb: die PIN merken und den Zettel mit der Nummer sofort vernichten.

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