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OLG Celle stärkt Kreditkartenhaltern den Rücken

Bei Onlinebezahlung per Kreditkarte muss der Karteninhaber nicht automatisch haften.

Das Oberlandesgericht in Celle hat in einem Urteil den Kreditkartenhaltern in Deutschland deutlich den Rücken gestärkt: Bei einer Onlinebezahlung per Kreditkarte muss der Karteninhaber nicht automatisch haften. Im gegebenen Fall hatte die Geschäftsführerin eines Unternehmens eine Business-Kreditkarte besessen und damit bei einer Autovermietung angeblich gezahlt - zumindest wurde die Karte für eine Transaktion eingesetzt. Daraufhin hat das Kreditkartenunternehmen die Frau als Privatperson auf Ausgleich der Belastungsbuchungen verklagt.

Das OLG in Celle wertete gegen die Anklage mit folgenden Argumenten: das Kreditkartenunternehmen habe nicht ausreichend dargelegt, dass die Angeklagte oder ein weiterer Berechtigter die Karte für eine Bezahlung verwendet habe. Es hätte also auch ein unbefugter Dritter die Kreditkarte verwenden können. Und dies muss die Kreditkartenfirma beweisen, denn diese trägt in einem solchen Fall die Beweislast.

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