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OLG Frankfurt bestätigt Sicherheit des PIN-Systems bei Kreditkarten

Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW wurde zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW, die das PIN-System bei Kreditkarten für nicht mehr sicher hielt, zurückgewiesen. Die Verbraucherschützer waren der Meinung, dass das System aus Karte und PIN nicht mehr sicher und zeitgemäß sei.

Die Ablehnung der Klage hat Folgen: Kreditkartenherausgeber müssen weiterhin nicht haften, wenn Bargeldabhebungen mit verlorenen oder gestohlenen Kreditkarten und richtiger PIN getätigt werden. Bei Abhebungen mit der abhanden gekommenen Originalkarte und der richtigen Geheimzahl wird den Besitzern weiterhin entweder versuchter Betrug oder fahrlässiger Umgang mit der PIN-Geheimnummer unterstellt. Das OLG bestätigte damit die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

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