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Präzedenzfall: Kreditkartenbetrüger trifft volle Härte des Gesetzes

Die volle Härte des Gesetzes bekam am heutigen Dienstag ein 35 Jahre alter Drogenabhängiger aus Herne zu spüren: der Staatsanwalt beantragte wegen mehrfachen Kreditkartenbetruges eine Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung. Das Schöffengericht ging allerdings noch eine Nummer höher und machte 2 Jahre und 2 Monate daraus - ohne Bewährung.

Der Angeklagte hatte mittels der Kreditkarte seines Nachbarn bei Hertie und Real innerhalb von sieben Wochen für 6.500 Euro eingekauft. Der Richter sah keine Möglichkeit, den in der Vergangenheit mehrmals straffällig gewordenen Angeklagten mit Bewährung zu verurteilen. Selbst die Argumentation des Anwaltes, der Schuldige habe mittels des Kreditkartenbetruges seinen Suchtstoff beschaffen wollen, ließ der Richter nicht gelten. Insgesamt beging der Angeklagte mit der gestohlenen Kreditkarte innerhalb von sieben Wochen 28 Betrugsfälle.

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