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Urteil: Händlergebühren bei Internettransaktionen sind rechtens

Händler dürfen bei Kreditkartenbezahlung im Internet Gebühren erheben.

Immer mehr Verbraucher setzen bei der Bezahlung im Internet ihre Kreditkarte ein. Manche Händler geben die Gebühren, die sie hierfür an die Kreditkartenorganisation, wie zum Beispiel VISA oder MasterCard, bezahlen müssen, an die Verbraucher weiter. Dies ist eines Gerichtsurteils zu Folge rechtens, auch wenn dem Kunden keine weitere Bezahlalternative zur Verfügung steht.

Allerdings ist der Händler angehalten, falls er eine Gebühr erheben sollte, dies dem potenziellen Kunden auf der Internet-Seite mitzuteilen. Auf einer Web-Seite, über die beispielsweise Reisen verkauft werden, müssen die angegebenen Preise alle Zusatzgebühren enthalten, also auch Kreditkartengebühren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zahlung per Kreditkarte die einzige akzeptierte Bezahlvariante ist.

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