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Was tun, wenn auf der Kreditkartenabrechnung nicht getätigte Buchungen auftauchen?
Banken tragen auch bei wiederholten Fremdabbuchungen die Beweislast.
Ab und an kann es passieren, dass auf der Kreditkartenabrechnung ein Posten geführt wird, dessen Abbuchung der Kartenhalter nicht veranlast hat. Nachdem er diesen bei der Bank reklamiert hat, erhält er auch unproblematisch den Betrag rückerstattet. Danach stattet er seinen PC mit dem neuesten Anti-Viren-Programm aus.
Und erneut stellt der Kartenhalter unrechtmäßige Abbuchungen fest. Er erstattet Anzeige gegen Unbekannt und versichert eidesstattlich, dass nicht er die Abbuchungen veranlasst hat. Die Bank erstattet erneut. Als dies ein drittes Mal geschehen ist, weigerte sich die Bank mit der lapidaren Argumentation, der Kartenhalter muss seine Kartendaten an Dritte weitergegeben haben, sonst seien diese Abbuchungen nicht zu erklären.
Für diesen Fall gab es nun ein Grundsatzurteil, das Besitzern von Kreditkarten eine weitaus breitere Argumentationsbasis gegenüber den Banken bietet. Banken müssten immer beweisen, dass der Kartenhalter auch tatsächlich die Buchung getätigt hat. Auch muss die Bank dem Kartenhalter nachweisen, dass dieser absichtlich oder grob fahrlässig seine Kartendaten an Dritte weitergegeben hat. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie zeitnah, in der Regel bis zu 28 Tage nach Erhalt der Kreditkartenabrechung, Ihre Umsätze prüfen und Unrechtmäßiges sofort reklamieren.
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