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Wer haftet bei Kreditkarten-Missbrauch?

Über folgende Bestimmungen sollten Sie als Kartenhalter Bescheid wissen.

Kreditkarten sind entgegen der häufigen Medienwarnungen eine sehr sichere Art des Bezahlens. Vor allem im Vergleich zu Bargeld, das im Verlust- oder Diebstahlsfall für immer weg ist, bieten Kreditkarten ein effizientes Sicherungssystem. Sobald der Verlust oder der Diebstahl einer Kreditkarte dem emittierenden Institut angezeigt worden ist, besteht seitens des Kartenhalters keine Haftung mehr.

Für Beschädigungen, die vor Eingang der Verlustanzeige entstehen, haftet der Kartenhalter in aller Regel lediglich mit einem Pauschalbetrag, der in Deutschland in den meisten Fällen bei 50 Euro liegt. Die einzige Ausnahme ist grobe Fahrlässigkeit. Diese ist dann gegeben, wenn zum Beispiel PIN und Karte in der selben Tasche aufbewahrt werden oder die Kreditkarte nicht sorgfältig aufbewahrt wird. 

In der Regel sind die Haftungsbestimmungen des Verbrauchers bei den emittierenden Banken in Deutschland die gleichen. Im Einzelfall sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten, da dort die Haftungsbedingungen aufgeführt werden müssen.

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